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Aktuelles aus Vermieten und Verwalten
ab 01. Januar 2022: Mieterschutzverordnung
Seit 01.01.2022 gilt in Bayern eine „neue“ Mieterschutzverordnung. Die bisher geltende Mieterschutzverordnung betraf bereits u.a. die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie aus dem Landkreis Nürnberger Land die Gemeinden Schwaig und Feucht. Neu hinzugekommen sind nunmehr die Städte Altdorf, Lauf sowie Röthenbach. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt betrifft dies Bubenreuth, Eckental und Uttenreuth.
weitere Informationen unter Aktuelles